Gewässerschaden­haftpflichtversicherung

Gewässerschadenhaftpflicht

Aufgrund des Wasserhaushaltsgesetze haftet jeder Besitzer eines Öltanks in unbegrenzter Höhe für Schäden, die durch seine Anlage entstehen, selbst wenn ihm keine Schuld nachgewiesen wird.
Die Gewässerhaftpflicht hilft Ihnen im Schadensfall.

Wir bieten Ihnen den optimalen Schutz für Ihre Bedürfnisse !!

Fordern Sie unverbindlich ein Angebot an !

Erfolg! Vielen Dank für Ihre Bewertung.

Fehler! Bitte füllen Sie alle Felder aus.