Gewässerschadenhaftpflichtversicherung
Aufgrund des Wasserhaushaltsgesetze haftet jeder Besitzer eines Öltanks in unbegrenzter Höhe für Schäden, die durch seine Anlage entstehen, selbst wenn ihm keine Schuld nachgewiesen wird.
Die Gewässerhaftpflicht hilft Ihnen im Schadensfall.
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