KFZ-Versicherung
Die KfZ-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Fahrzeug darf nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn eine KfZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist.
Die Teil- und Vollkasko ist eine freiwillige
Absicherungsmöglichkeit.
Die KfZ-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Ein Fahrzeug darf nur am Straßenverkehr teilnehmen, wenn eine KfZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist.
Die Teil- und Vollkasko ist eine freiwillige
Absicherungsmöglichkeit.